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Versicherungsnachweis Auto: Unerlässlich für das Führen eines Fahrzeugs im Schweizer Strassenverkehr

Versicherungsnachweis Auto: Unerlässlich für das Führen eines Fahrzeugs im Schweizer Strassenverkehr

In der Schweiz musst du dein Fahrzeug mindestens in der Haftpflichtversicherung versichern. So bist du bei einem Unfall geschützt und musst dir keine Gedanken um die Regulierung der Kosten deines Unfallgegners machen. Eine Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, muss also von jedem Fahrzeughalter zwingend abgeschlossen werden. Ein Versicherungsnachweis für das Auto sendet deine Versicherung dann automatisch an die Strassenverkehrsbehörde. Ob es sich bei deiner Versicherung um eine Haftpflicht-, eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung handelt, ist für das Strassenverkehrsamt nicht relevant. Alles zum Versicherungsnachweis für dein Auto erfährst du hier.

Welche Arten der Autoversicherung gibt es?

In der Schweiz werden vier Arten der Autoversicherung unterschieden:

  • Haftpflichtversicherung
  • Teilkasko
  • Vollkasko
  • Parkschadendeckung

Die Haftpflichtversicherung ist die Versicherung, die jeder Fahrzeughalter zwingend abschliessen muss. Die Prämien sind hier deutlich günstiger als in der Teilkasko- oder der Vollkaskoversicherung. Dafür ersetzen dir diese auch einen Schaden, der durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden ist. Weitere Fälle, in denen Teil- und Vollkasko im Gegensatz zur Haftpflicht einspringen:

  • Brand
  • Diebstahl
  • Elementarschäden
  • Wildschäden
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an Kabeln

Ob du dich nur für eine Haftpflichtversicherung oder die Teil- beziehungsweise Vollkasko entscheidest, ist unter anderem vom Alter deines Fahrzeugs abhängig. Für Neuwagen ist eine Vollkasko sicher die bessere Wahl. Nutze am besten die Beratung deines Versicherungsbüros. Die Rechtsschutzversicherung ist eine weitere Option, für die sich viele Fahrzeughalter entscheiden. Sie dient der Vorsorge. Im Falle eines Rechtsstreits erhältst du Unterstützung von einem Rechtsanwalt, der sich für deine Belange einsetzt.

Welche Fahrzeuge müssen versichert werden?

Grundsätzlich müssen in der Schweiz alle Autos und Motorräder mindestens mit einer Haftpflichtversicherung versichert werden. Auch kleine Motorroller benötigen eine Autoversicherung. Ein Fahrzeug darfst du auf den Schweizer Strassen nur dann führen, wenn eine Fahrzeugeinlösung erfolgt ist. Zuständig für diese Services sind die jeweiligen Kantone und hier speziell die Strassenverkehrsämter. Hast du deinen Versicherungsnachweis für das Auto, steht der Anmeldung nichts mehr im Weg.

Was ist der Fahrzeugausweis?

Der Fahrzeugausweis ist neben dem Führerschein das Dokument, das du im Auto immer bei dir haben musst. In ihm sind alle wichtigen Daten zum Fahrzeug erfasst. Neben Autos und Motorrädern müssen auch Anhänger über einen gültigen Fahrzeugausweis verfügen. Das Dokument erhältst du dann, wenn du eine gültige Versicherung nachweisen kannst und dein Fahrzeug allen Vorschriften entspricht. Hast du das Dokument verloren, kannst du eine entsprechende Verlustanzeige beim Strassenverkehrsamt stellen. Die Ausstellung eines Duplikates kostet etwa 40 Franken, wobei die Kosten von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen können. Kostenfrei hingegen ist es, die Adresse auf dem Dokument ändern zu lassen, solltest du deinen Wohnort wechseln.

Welche Unterlagen benötigt das Strassenverkehrsamt?

Fahrzeuge werden vom Amt nur für den Strassenverkehr zugelassen, wenn ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt. Ein neuer Versicherungsausweis wird unter anderem fällig, wenn:

  • es einen Halterwechsel gegeben hat
  • eine Namensänderung stattfindet
  • die Kontrollschilder geändert werden, etwa nach einem Diebstahl
  • beim Aussetzen oder bei einer Beendigung des Versicherungsschutzes

Welche Kontrollschilder sind erforderlich?

Mit dem Kontrollschild wird in der Schweiz das am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen bezeichnet. Es dient der Identifikation jedes einzelnen Fahrzeugs. Diese Nummernschilder sind mit einer Kombination aus Zahlen und Buchstaben versehen, die einem festen Muster folgen. Die ersten beiden Buchstaben bezeichnen dabei den Kanton, in dem die Fahrzeuge gemeldet sind. "SG" etwa steht für den Kanton St. Gallen. Danach folgt eine sechsstellige Identifikationsnummer. Weiterhin sind die Kontrollschilder sowohl mit dem Schweizer Wappen als auch mit dem Wappen des jeweiligen Kantons versehen. Wichtig: Das Kontrollschild wird dir als Halter und nicht dem Fahrzeug zugeteilt. Du kannst es also auch als Wechselschild benutzen, solltest du zwei Fahrzeuge besitzen.

Was für Besonderheiten gibt es bei einer Motorradversicherung?

Auch für Motorräder gilt in der Schweiz die Versicherungspflicht. Zumindest eine Haftpflichtversicherung ist also für die Halter von Motorrädern und Motorrollern vorgeschrieben. Auch bei Motorradfahrern springt die Haftpflichtversicherung für alle Schäden ein, die Dritten durch einen Unfall oder Ähnliches entstehen.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist überhaupt kein Problem. Du gibst einfach deinen neuen Wohnort an. Wie aber sieht es aus, wenn du aus dem Ausland in die Schweiz ziehst? Zunächst solltest du dich schnellstmöglich um eine gültige Autoversicherung kümmern. Zuerst aber musst du dein Auto in die Schweiz einführen. Am Zoll benötigst du einen gültigen Personalausweis ebenso wie einen Nachweis der Wohnsitzverlegung und einen Fahrzeugausweis. Ist das Fahrzeug schon länger als sechs Monate in deinem Eigentum, gilt es als Übersiedlungsgut und es fallen keine Gebühren an. Nach einem Umzug in die Schweiz hast du ein Jahr lang Zeit, das Fahrzeug anzumelden. Während dieser Zeit kannst du mit einem ausländischen Kennzeichen fahren. Einen Antrag auf Zulassung solltest du aber schnellstmöglich nach dem Umzug stellen.

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