Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.
Nur die langsamsten und leichtesten Fahrzeuge dürfen tatsächlich ganz ohne Führerausweis gefahren werden. Die anderen fallen in Ausweiskategorien, die leichter und günstiger zu erwerben sind als der klassische Autoführerschein, der Führerausweis Kategorie B. Die Varianten reichen vom vollverkleideten Rollstuhl bis zum untermotorisierten Kleinwagen. Diese verschiedenen Typen gibt es:
Es gibt Modelle, die speziell als Seniorenscooter beworben werden. Dabei handelt es sich meist um kleine Elektromobile, die nicht schneller als zehn Stundenkilometer fahren und nicht breiter als einen Meter sein dürfen. Ein zweiter Sitz ist zulässig. Auch einsitzige Modelle bis 20 Stundenkilometer dürfen noch ohne Führerausweis gefahren werden. Damit können auch Personen weiter ihre Mobilität bewahren, bei denen bisher der Partner Auto gefahren ist oder die ihren Führerausweis abgegeben haben. Sie können im nahen Umfeld einkaufen und Kontakte pflegen, ohne dabei auf andere oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein. Auch diese kleinen, leichten Modelle bieten Schutz vor Wind und Wetter. Sie sind deshalb auch attraktiv für Menschen, die früher gern mit dem Fahrrad unterwegs waren, sich dies aber nicht mehr zutrauen. Wer seinen Führerausweis B freiwillig abgegeben hat, kann beim Strassenverkehrsamt einen Ausweis der Kategorie M beantragen und darf dann auch schnellere Modelle nutzen.
Die meisten der Kleinfahrzeuge, die mit einem Führerausweis Kategorie F gefahren werden dürfen, haben Sitzplätze für zwei Personen, sehr wenige auch für vier. In den ganz langsamen Modellen bis zehn Stundenkilometer darf man auch ganz ohne Führerschein jemanden mitnehmen.
Die kleinen führerscheinfreien Elektromobile dürfen nicht breiter als einen Meter sein. Deshalb darf man mit den langsamen Modellen bis zehn Stundenkilometer auch noch das Trottoir benutzen. Mit schnelleren Modellen muss man auf dem Radweg oder auf der Strasse fahren.
Die kleinen Elektromobile dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden, wenn man einen Führerausweis Kategorie M erworben hat, ansonsten ab 16. Für die leichten Kleinwagen ist ein Führerausweis Kategorie F Voraussetzung. Dieser darf in der Schweiz zwar bereits ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. 16-Jährige dürfen damit aber vorerst nur Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren bis 45 Stundenkilometer benutzen. Erst ab 18 Jahren dürfen sie alles fahren, was unter die Kategorie F fällt. 18 Jahre muss man auch sein, um den Führerausweis Klasse B1 für die leistungsstärkeren Kleinwagen zu erwerben.
Die Kleinfahrzeuge, für die kein Führerausweis der Kategorie B benötigt wird, gibt es mit verschiedenen Antriebstechniken. Die leichtesten Modelle werden mit Batterie betrieben, die sich an normalen Haushaltssteckdosen aufladen lassen. Unter den grösseren Modellen, die bis 45 Stundenkilometer fahren dürfen und für die ein Führerausweis der Kategorie F benötigt wird, sind sowohl Elektroautos als auch Diesel-Motorfahrzeuge. Dabei handelt es sich meist um Modelle mit Automatikgetriebe.
Man darf auf Privatgrund üben, solange dieser eingezäunt ist und nicht von anderen genutzt wird. Supermarktparkplätze oder Ähnliches sind auch nach Ladenschluss öffentlich zugänglich und deshalb für Übungsfahrten nicht zulässig. Das wäre Fahren ohne Führerausweis und wird mit einer Geldstrafe, eventuell sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Besondere Regeln gelten für Spezialfahrzeuge im beruflichen Einsatz auf dem Firmengelände, beispielsweise Lagerfahrzeuge und Gabelstapler. Und diese zu nutzen, müssen meist vorab Kurse absolviert werden.
Dieselmotoren sind bei PKW seit Langem vor allem aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit beliebt, galten aber früher als leistungsschwach, laut und unkomfortabel. Die Motorentechnologie hat aber in den vergangenen Jahrzehnten durch diverse Fortschritte und Technologien wie Common-Rail-Einspritzung und Turbo-Aufladung eine erhebliche Steigerung des Wirkungsgrades von Dieselmotoren erreichen können. Damit gehen weitere Optimierungen von Kraftstoffverbrauch, aber auch von Abgaswerten und Fahrkomfort einher. Wissenswertes zum Thema gibt es hier.
Fachgerecht durchgeführt Autofolierungen bieten viele Vorteile. Bei einer Vollfolierung werden alle sichtbaren Lackaussenflächen foliert. Eine Teilfolierung dient hingegen der Autobeschriftung oder der Scheibentönung. Hochwertige Folierungen schützen die Lackierung und optimieren das Design des Fahrzeugs. Das Hervorheben von Türen oder Motorhaube gelingt im Rahmen des Tunings mit kräftigen Trendfarben. Angebrachte Aufkleber und Beschriftungen lenken ebenfalls die Blicke auf das Fahrzeug und erzielen einen hervorragenden Werbeeffekt. Eine auf Tuning oder Folierungen spezialisierte Werkstatt bietet umfangreiche und individuelle Leistungen bei der Fahrzeugfolierung. Im Folgenden erhältst du nähere Informationen über Autofolierungen und Autobeschriftungen, ihre Durchführung und ihre Vorteile.
Bist du in der Schweiz auf Autobahnen oder anderen Nationalstrassen, wie Autostrassen, unterwegs, benötigst du zwingend eine Vignette. Dies musst du an die Windschutzscheibe kleben – das ist einfach. Das Entfernen gestaltet sich dagegen etwas schwieriger. Wir verraten dir wertvolle Tricks und Hausmittel, wie du die Vignette rückstandslos wieder entfernen kannst und worauf du grundsätzlich beim Anbringen deiner neuen Vignette achten solltest.
Du gehst am Morgen zu deinem Auto, siehst, dass das Licht noch an ist, und ahnst Böses. Deine Befürchtungen bewahrheiten sich schnell: Die Autobatterie ist leer, der Wagen springt nicht an. Jetzt kannst du entweder den Pannendienst rufen oder selbst aktiv werden. Ein freundlicher Nachbar gibt dir bestimmt gerne Starthilfe. Es ist nämlich nicht schwer, eine Autobatterie zu überbrücken. Das schaffst du, vor allem wenn du die folgenden Punkte der Reihenfolge nach abarbeitest. Zusätzlich geben wir dir noch einige hilfreiche Tipps mit an die Hand. Beherzige diese Anleitung und dein Auto ist schnell wieder startklar.
In der Schweiz musst du dein Fahrzeug mindestens in der Haftpflichtversicherung versichern. So bist du bei einem Unfall geschützt und musst dir keine Gedanken um die Regulierung der Kosten deines Unfallgegners machen. Eine Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, muss also von jedem Fahrzeughalter zwingend abgeschlossen werden. Ein Versicherungsnachweis für das Auto sendet deine Versicherung dann automatisch an die Strassenverkehrsbehörde. Ob es sich bei deiner Versicherung um eine Haftpflicht-, eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung handelt, ist für das Strassenverkehrsamt nicht relevant. Alles zum Versicherungsnachweis für dein Auto erfährst du hier.
Für den Pkw gibt es sinnvolles Zubehör, um jederzeit auf Situationen reagieren zu können und für den Notfall gerüstet zu sein. Das betrifft besonders unangenehme Pannen, bei denen das Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Eine Abschleppstange oder ein Abschleppseil ermöglichen mehr Flexibilität und machen das Rufen eines Abschleppdienstes unnötig. Trotzdem gelten für das Abschleppen bestimmte Regeln, die beachtet werden müssen. Darüber hinaus helfen Handscheinwerfer, eine Seilwinde oder andere Produkte als Pannenhilfe.