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Motorfahrzeug-Prüfstation – damit Fahrer und Fahrzeuge am Strassenverkehr teilnehmen dürfen

Motorfahrzeug-Prüfstation – damit Fahrer und Fahrzeuge am Strassenverkehr teilnehmen dürfen

Alle Personenfahrzeuge in der Schweiz unterstehen einer periodischen Prüfungspflicht. Bei dieser Prüfung wird in der Motorfahrzeug-Prüfstation beurteilt, ob das entsprechende Fahrzeug die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und die Betriebssicherheit auf den Strassen somit gewährleistet ist. Die Motorfahrzeug-Prüfstation ist zudem für die Durchführung und Bewilligungen der theoretischen und praktischen Führerausweise für Fahrzeuge zuständig. Wir beantworten dir hier die interessantesten Fragen rund um die Motorfahrzeug-Prüfstation und nennen dir die wichtigsten Stellen, um Anträge einzureichen und Formulare herunterzuladen.

Welche Führerprüfungen können bei der Motorfahrzeug-Prüfstation abgelegt werden?

Die Motorfahrzeug-Prüfstationen sind dazu befugt, die theoretische und die praktische Führerprüfungen durchzuführen. Die Theorieprüfungen finden zum Teil in Aussenstellen statt und werden meist computerunterstützt durchgeführt. Besondere Computerkenntnisse sind hierfür nicht erforderlich. Die Basistheorie besteht aus 50 Fragen mit 150 zu erreichenden Punkten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innerhalb 45 Minuten 135 Punkte erreicht werden. Je nach Fahrzeugklassen müssen unterschiedliche theoretische Führerprüfungen abgelegt werden. Um bei der Theorieprüfung zugelassen zu werden, muss ein Antrag beim Wohnsitzkanton eingereicht werden und die Zulassungsbewilligung zur Motorfahrzeugkontrolle vorliegen. Auch die praktischen Führerprüfungen werden über die Motorfahrzeug-Prüfstation abgelegt. Nach der bestandener Theorieprüfung erhältst du deinen Lernfahrausweis, wenn zusätzlich ein Sehtest und der Nothelferkurs absolviert sind. Dieser Lernfahrausweis ist zwei Jahre lang gültig und du musst innerhalb dieser Zeit deine fahrpraktische Prüfung ablegen.

Welche Formulare werden für die Führerprüfung benötigt?

Um bei der Theorieprüfung zugelassen zu werden, muss ein Antrag beim Wohnsitzkanton eingereicht werden und die Zulassungsbewilligung zur Motorfahrzeugkontrolle vorliegen. Ebenso benötigst du zur Antragstellung einen gültigen Lichtbildausweis. Für die fahrpraktische Prüfung braucht es einen gültigen Lernfahrerausweis. Nach der praktischen Prüfung erhältst du deinen Führerausweis, der mit einer Probezeit von drei Jahren verknüpft ist. Alle Formulare kannst du online bei deiner zuständigen Motorfahrzeugprüfstation herunterladen.

Welche Fahrzeugprüfungen müssen abgelegt werden?

Gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge unterscheidet man drei Arten von Fahrzeugprüfungen:

  1. Einzelprüfung vor der Erstzulassung
  2. Periodische Prüfung des Fahrzeugs
  3. Ausserordentliche Fahrzeugprüfung beispielsweise im Rahmen von technischen Änderungen

Geprüft werden unter anderem

  • Abgaswartung: Alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge mit Benzin- oder Selbstzündungsmotor (Diesel) und einer Höchstgeschwindigkeit von über 50 Stundenkilometer müssen im Hinblicke auf ihre Abgasemissionen geprüft werden
  • Zulässige Anhängerlast
  • Überprüfung Tagfahrlicht
  • Technische Veränderungen beispielsweise bezüglich Aerodynamik, Auspuff, Felgen und Fahrwerk

Welche Kantone sind für die Durchführung der Prüfungen zuständig?

Jeder Kanton in der Schweiz hat seine eigenen Motorfahrzeug-Prüfstationen. Wenn dein Fahrzeug an der Reihe ist, wirst du von den zuständigen Behörden deines Wohnkantons angeschrieben. Innerhalb der Kantone gibt es auch unterschiedliche Vorgehensweisen. Genaue Informationen, wie es in deinem Wohnkanton abläuft, erhältst du bei deinem Strassenverkehrsamt oder auf der Internetseite der zuständigen Prüfstation. In manchen Kantonen werden die Überprüfungen auch an Betriebe oder Organisationen übertragen. Hierzu befugt sind beispielsweise die Technischen Zentren des Touring Clubs Schweiz (TCS) in den Kantonen Aargau, Bern, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin und Zürich. In einigen Schweizer Kantonen kann die Motorfahrzeugkontrolle erst in einem Technischen Zentrum des TCS vorgenommen werden, wenn du zuvor ein Aufgebot des kantonalen Strassenverkehrsamt erhalten hast.

Wie bereite ich mein Fahrzeug auf eine Motorfahrzeugkontrolle vor?

Der Fahrzeughalter unterliegt grundsätzlich der Pflicht, sein Fahrzeug auf die Prüfung vorzubereiten. Vor der Vorführung bei der Motorfahrzeug-Prüfstation empfiehlt sich ein Service in einer Autogarage. Eine Einschätzung, ob dein Fahrzeug die Prüfung besteht, gibt dir auch der Touring Club Schweiz mit seinem MFK-Vortest ab. Auf jeden Fall solltest du im Vorfeld sicherstellen, dass alle prüfungsrelevanten Systeme in deinem Fahrzeug einwandfrei funktionieren und auch dein Fahrzeug in einem gepflegten Zustand ist. Dazu gehören

  • Lenkvorrichtung
  • Bremssystem
  • Sichtverhältnisse
  • Licht und Elektronik
  • Fahrgestell mit Achsen, Reifen und Aufhängung
  • Unterlagen zur eindeutigen Identifikation des Fahrzeugs

Was passiert bei Beanstandungen am Fahrzeug?

Erfüllt dein Fahrzeug nicht die Mindestanforderung an die Verkehrssicherheit, muss das Fahrzeug zu einer kostenpflichtigen Nachkontrolle. Der Prüfer hält dabei die festgestellten Mängel in einem Prüfbericht fest. Diese Mängel musst du innert 30 Tagen beseitigen lassen und das Fahrzeug zur Nachkontrolle vorstellen. Kleine Mängel werden je nach Wohnkanton unterschiedlich behoben. In manchen Kantonen reicht es aus, wenn der Nachweis der Mängelbehebung an die Motorfahrzeug-Prüfstation geschickt wird. Andere Kantone verlangen auch bei kleinsten Mängeln eine Wiedervorstellung des Fahrzeugs zur Nachkontrolle. Wie es in deinem Wohnkanton gehandhabt wird, erfährst du auf dem Strassenverkehrsamt oder direkt bei der zuständigen Prüfstelle.

In welchen Abständen muss ein Fahrzeug zur Motorfahrzeug-Prüfstation?

Nach Inverkehrsetzung unterliegt ein Fahrzeug einer gesetzlichen Prüfungspflicht. Dabei gelten folgende Intervalle für die Fahrzeugprüfung:

  1. Die erste Kontrolle erfolgt fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung
  2. Die zweite Kontrolle nach weiteren drei Jahren
  3. Die dritte und alle weiteren Kontrollen erfolgen im Abstand von zwei Jahren

Übrigens: Ein Verkauf des Fahrzeugs ändert die Intervalle zur Wiedervorstellung zur Motorfahrzeugkontrolle nicht.

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