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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig.
1. Nothelferkurs:
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
2. Gesuchsformular Lernfahrausweis:
Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz.
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3. Theorieprüfung
Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen.
4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.)
5. Verkehrskunde
Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein.
6. Praktische Führerprüfung
Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.
7. Führerausweis
Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.
Schuler Philipp
Unterschönenbuch 17 6440 Brunnen
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Daten von Juni 2019
* Diese Texte sind automatisiert übersetzt worden.
Schuler Philipp